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 „Kein halbes Viertelstündchen verging unter dieser Exekution, daß Wohllebens Kehrseite vom Blute triefte. „Genug für diesmal!“ Befahl Stülpner, „nehmt ihm den Knebel.“ Dies geschah. Der Gerichtsfron gab kein Zeichen von Leben. „Er ist tot,“ sagte einer der Beifrone. „Das wäre Schade, denn ich hatte ihm die Fortsetzung dieses Vergnügens für seinen hinteren Menschen bei nächster Gelegenheit zugedacht,“ äußerte Stülpner. „Lasst ihn liegen, er liegt gut. Hört zu, ihr Beiden, was ich euch befehle. Ihr geht zurück zum Schlosse und meldet das hier Vorgefallene. Zugleich sagt Euerm schändlichen Gerichtshalter: wenn er meine alte Mutter nicht auf der Stelle in Freiheit setze, würde ich an ihm ein Beispiel statuieren, wie ein Sohn die seiner kranken greisen Mutter angetanen Beleidigungen zu rächen versteht. Noch nie hätte sich meine Hand an irgend eines Menschen Leben und Eigentum vergriffen, aber an ihm und seiner Familie würde ich es in dem Falle tun, der rote Hahn solle in Thun so laut krähen, daß ihn die Leute meilenweit hören und sehen sollten. Geht, richtet Euren Auftrag ordentlich aus. Gibt der Gerichtshalter demselben nicht die Folge, wie ich sie von ihm verlange, hat er am längsten gelebt. Fort jetzt.“

 Die beiden Beifrone gaben Fersengeld und Stülpner ging, sich um den regungslos auf der Straße Liegenden nicht kümmernd, in den Busch zurück, überzeugt, daß die Furcht vor seiner angedrohten Rache den Gerichtshalter zur Befolgung seiner Warnung leiten werde.

 

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