Siebendes Kapitel.
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Der Schwur.
Dieses Ereignis machte nicht wenig Aufsehen. In Thum freute man sich im Stillen, daß der Gerichtsfron, den man halbtot geschlagen von der Straße aufgehoben und nach Thum gefahren hatte, einen solchen Zahlaus und was das Beste war, von seinen eigenen Beifronen auf Befehl Stülpners empfangen hatte. Wohlleben war von allen gehasst, als ein roher, grausamer Charakter, dem es Vergnügen machte, seine
Gefangenen zu prankeln, wie er wohlgefällig sich oft auszudrücken pflegte.
Die Bestürzung, welche die Nachricht von der Bestrafung des Gerichtsfrones auf dessen Chef, den Gerichtshalter gemacht hatte, war noch vermehrt worden, als der Oberleutnant, welcher für den übrigen Teil der Nacht gleich dem Oberförster von Geyer im
Scharfensteiner Schlosse geblieben war, sagte:
„Dem Stülpner ist es
zuzutrauen, daß er seine Drohung ausführt, und ich rate Ihnen, es nicht darauf
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