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es genug, denn der Handel damit war einträglich. Indes ein unglücklicher Zufall wollte es, dass dem Gerichtshalter Bösenig ein solcher Hehler in die Hand fiel, und auf alle Hand von ihm gedrängt, endlich ein Bekenntnis ablegte, wonach Stülpner als in Verbindung mit andern Raubschützen stehend, bezeichnet wurde.

 

 Was konnte dem Gerichtshalter erwünschter kommen, als diese Kenntnis. Sogleich begab er sich nach Chemnitz mit dieser Meldung, die noch dadurch bedeutend verschwert wurde, dass, um sich zu retten, der im Thumer Gefängnis Sitzende ausgesagt hatte, der Stülpner, sei auch bei andern Verbrechen beteiligt. Der Hauptmann war wütend. Die Schande, die die Compagnie durch letztere Beschuldigung erlitt, steigerte seinen Zorn gegen den Gerichtshalter selbst.

 

 „Herr“ sagte er ihm auf den Kopf zu - „das ist 'ne verfluchte Lüge. Es kann sein, dass der Stülpner zuweilen für sich selbst durchs Revier anderer gepirscht hat, die Jäger haben ja immer drei Teufel im Leibe, wenn sie auf frische Fährte kommen - das will ich zugeben und sage auch, das ist eine schwere Schuld, die sich der Kerl da aufgeladen hat: Aber ein Einbrecher, ein Dieb, der anderer Eigentum stiehlt, ist er nicht, und wenn Er, Herr, und Sein Hallunke von Spitzbuben tausendmal bezeugen, so sage ich, ich, der Hauptmann von Gundermann, das ist eine Lüge.“

 

 Der Gerichtshalter erwiderte lächelnd: „Tut mir sehr leid, dass des Herrn Hauptmann Gnaden durch die Heuchelei dieses verschmitzten Burschen so sehr für ihn

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