059. Eine Verstorbene verhilft ihrer Schwester zu ihrem Rechte. |
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(Lehmann, Hist. Schauplatz, S. 947.) Im Jahre 1694 hat sich im September in einem Bergstädtchen zugetragen, dass eines Fleischhackers Frau vier Wochen nach ihrem Begräbnis wieder kam. Sie hatte sonst den Nachruf eines frommen und eingezogenen Lebens und man sagte von ihr, dass sie sich zu ihren Lebzeiten unterschiedliche mal über das böse Leben beklagt habe, so ihr zweiter Mann mit Fluchen und Streit nebst den Kindern treibe, und dass sie es nicht vertragen könne, sie müsse viel leiden, dass es kein Wunder wäre, sie ließe sich lebendig begraben. Als sie kurz darauf starb, hinterließ sie auch eine arme Schwester, welche bei dem Witwer allerhand Erbstücke suchte, aber nichts erhalten konnte. Ungeachtet nun diese Erbforderung gerichtlich beigelegt worden war, wollte sich doch die blutarme Schwester nicht so abweisen lassen und vergoss viel Tränen. Der Witwer lag nebst seinem Sohne krank in der Unterstube. Da kommt ein Gespenst zu Mitternacht in Gestalt der Verstorbenen und setzt sich vor sein Bette. Er erschrickt und fängt an zu beten: Gott, der Vater steh´ uns bei! Zu dreien malen, aber die gespenstische Frau will nicht weichen, der Kranke kann nicht fort und schwitzet gar sehr. Es schlägt 12 Uhr, da meint er, nun werde sie fortgehen, aber sie bleibet sitzen bis nach 2 Uhr. Da fängt er an: Alle guten Geister loben Gott den Herrn. Sie antwortet, zwei Schritte zurücktretend: Ich auch. Der Kranke fragt: Was wollet ihr hier? Gehet hin, wo ihr hingehöret. Sie antwortet: Ihr sollt meiner Schwester Magdalena nicht alles nehmen. Und damit fuhr der Geist zum vordern Fenster hinaus. Eine Hausgenossin wohnte in der Oberstube, die auf der Bank liegend eben dieses Gespenst gesehen, welches sie angegriffen und begehrt, man solle ihre Schwester nicht kränken, damit warf´s ein Biermaß nach ihr und blieb außen.
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