257. Die Zauberelfe zu Zwickau. E-Mail

(Tob. Schmidt, Chron. Zygn. II. S. 374. Gräße, a. a. O., No. 550.)


Im Jahre 1557 den 22. Mai ist zu Zwickau die alte Zauberelfe gefänglich eingezogen worden. Die hatte den Leuten Tränke gesotten, den Mägden Kinder abgetrieben, auch vielen Menschen in ihren Gliedmaßen, Armen, Beinen, Fingern, Brüsten und in die Fersen „gefärtigt“, auch viele andere Zauberei mehr getrieben. Sie hatte auch einem Maler zu Glauchau Gift beigebracht, dass er gestorben. So hatte sie auch leiblich mit dem bösen Feind gebuhlt und eine lange Zeit mit ihm zugehalten, der ihr auch Geld gebracht, bisweilen 2 und 3, bisweilen auch 4 Taler, mehr aber nie. Da man sie gefragt, wie er aussehe, hat sie geantwortet, er wäre ein alter grauer, hässlicher Teufel. Dieser böse Geist ist auf der Gasse oftmals mit ihr gegangen, doch, sprach sie, es hat ihn niemand als sie sehen können. Als sie gefangen gesessen, ist er oftmals zu ihr vors Gefängnis und an das vergitterte Fenster gekommen und hat sie gefragt, was sie mache, ob sie heraus wolle, er wolle ihr helfen. Sie hat aber geantwortet, sie wolle gern hinaus, aber sie habe noch ihre Seele zu bedenken. Auf diese Rede ist er davon geschieden, sie aber hat gesessen bis zum 18. Juni, da hat sie wegen vielfälliger Zauberei ihre Strafe empfangen und ist am Galgen verbrannt worden.


Jacob Grimm weist (Deutsche Myth., S. 599) daraus hin, dass, nachdem die heidnischen Vorstellungen von einer Verbindung der Helden mit Schwanenfrauen und Elbinnen verdrängt worden seien, der Glaube an einen geschlechtlichen Verkehr des Teufels mit Hexen, durch welchen das geschlossene Bündnis besiegelt und dem Teufel freie Macht über die Zauberinnen verliehen ward, Platz greifen konnte.



 
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