(Lindner, Wanderungen durch die interessantesten Gegenden des sächs. Erzgebirges, 1. H., Annaberg, 1844, S. 57. Grundig, Neue Versuche nützlicher Sammlungen ec., 1. B., 1750, S. 99. Joh. Poeschel im Glückauf, Jahrbuch für das Erzgebirge, 1884, S. 168 ec.) Vor Jahrhunderten breitete sich eine dichte Waldung von der Gegend von Elterlein bis Wiesenthal aus. Reisenden war in der Nähe, wo jetzt Elterlein liegt, ein Altärlein für die Andacht aufgerichtet, um welches sich bald einige Häuserlein erhoben, die Schutz und Nahrung gewährten. Sie hießen die Häuser am Altärlein und gaben Anlass für die allmähliche Erbauung des Städtchens, welches in seinem Ratssiegel ein Altärlein mit zwei Kerzen und einem Kelche bis zur Stunde führt. Lange Zeit noch erhielt sich die Tradition, dass die Reisenden gemeiniglich unterwegs den Vorsatz gefasst: „wenn wir zum Altärlein kommen, wollen wir uns Messe halten lassen, daher sei es gekommen, dass der Ort selbst nach und nach Altärlein, oder wie man jetzt schreibt, Elterlein sei genennet worden.“
Nach Richters „Umständlichen aus zuverlässigen Nachrichten zusammengetragenen Chronica der im Meißn. Obererzgebirge gelegenen Königl. Kurfürstl. Sächs. freyen Bergstadt St. Annaberg, II. Teil (Annaberg 1738) S. 31, soll Elterlein so viel heißen als „das ältere Lehen“, respectu Schlettau, welches bereits vormals den Schönburgischen Herrn zugestanden.“ Nach anderen soll Elterlein ehedem „Quedlinburg“ geheißen haben. Bei den Beschwerden und Gefährlichkeiten des Reisens in früheren Jahrhunderten war es Bedürfnis, dass die Reisenden vor einer Reise Gott um Schutz anflehten und nach derselben für seinen Schutz dankten. Diesem Bedürfnisse kam die Kirche dadurch entgegen, dass z. B. im Jahre 888 auf dem Konzil zu Mainz durch Erzbischof Liutbert dem Reifenden gestattet worden war, in Ermangelung einer Kapelle oder Kirche unter freiem Himmel an geweihten tragbaren Altären Messe halten zu lassen. Ein solcher Altar mochte auch da, wo jetzt Elterlein steht, durch das Zistercinserkloster Grünhain errichtet worden sein. Das Recht, derartige Altäre im Freien auszustellen, gehörte mit zu den besonderen Privilegien der Zisterzienserklöster. (S. Joh. Poeschel a. o. a. O., S. 169.) |