609. Das Gerichtssiegel von Rabenau. |
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(Kirchengalerie von Sachsen, 4. B., S. 183.) Das Gerichtssiegel von Rabenau führt von altersher einen Raben mit gespaltenem oder offenem Schnabel und mit zum Schlagen oder Fliegen fertigen, halb ausgespannten Flügeln. Auch soll auf der Kirchturmspitze ein die Flügel ausbreitender Rabe zu sehen gewesen sein. Damit will man den Namen des Ortes von den vielen Raben, welche sich daselbst aufgehalten haben, ableiten.
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