(Marbach, Das in der Freiheit lebende Schöneck I. Schneeberg, 1731 S. 21. Ulrich Schneider in der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung 1883. No. 31.) Kaiser Karl IV. hatte 1370 der Stadt Schöneck verschiedene Freiheiten, welche auch Elbogen „von alters her redlich gehabt und gehalten hat“, verliehen, wofür die Stadt nur verpflichtet war, „fünf Pfund Schwäbischer Heller in einem neuen hölzernen Becher zu geben,“ wenn der Landesherr in eigener Person dorthin kam, oder wie es in der Urkunde heißt: „So Wier mit unser selbst Leibe zu ihn kommen, nur einß in dem Jahre.“ Von niemand aber kann man gründlich erfahren, wodurch der Kaiser bewogen worden war, der Stadt Befreiung von allen sonstigen Abgaben zu erteilen. Einige sagen, es habe dieser Kaiser, der ein Liebhaber der Jagd gewesen, sich in dortigen Wäldern einmal mit seinem Gefolge verirrt und sei hernach von einem Waldmann oder Holzarbeiter heraus nach Schöneck geführt worden. Nach einer andern Sage ist der Kaiser Karl, welcher sich oftmals in Karlsbad aufgehalten hat, von Räubern überfallen und verfolgt worden, so dass er sich mit seinen Leuten in den Schönecker Wald flüchtete, wo ihm die Bürger von Schöneck Beistand leisteten und von den Räubern erretteten. Zum Danke dafür hätten darauf die Schönecker ihre Privilegien erhalten.
Die Urkunde, laut welcher der Stadt Elbogen bereits vor Schöneck ein gleicher Freiheitsbrief von Karl IV. erteilt wurde, stammt aus dem Jahre 1352. |