785. Die beiden Brüder zu Frohnau. |
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(Hering, Gesch. d. Sächs. Hochlandes. 1828. II. S. 42.) Im Dorfe Frohnau bei Annaberg befanden sich im Jahre 1544 zwei Brüder, die zusammen ein Gut hatten, eines Sonntags im Wirtshause und hatten etwas zu viel getrunken. Nur um sie zu necken, raunt ihnen einer zu, es habe sich ein Dieb in ihr Feld geschlichen und raube dort die Früchte. Sie springen hastig auf, ergreifen ihre Schwerter und nahmen die Abrede, dass der eine von dieser, der an von jener Seite das Feld durchsuchen solle, damit der Dieb nicht entwische. So schleichen sie denn heran und als einer den andern im Dunkel erblickt, stürzen sie in der Meinung, dass es der Dieb sei, auf einander los und einer erhält eine tödliche Wunde. Bei seinem Hülfsgeschrei erkennt ihn der Sieger als seinen Bruder, man eilt herbei und als der schwer Getroffene noch in derselben Nacht an seinen Wunden stirbt, ergreift der unglückliche Brudermörder die Flucht, und erhielt nur unter der Bedingung Verzeihung von dem Herzoge Moritz, dass er seinen Anteil an dem Gute an die Frau und Kinder des Erschlagenen abtrat. Der Fleck aber, wo jener Mord geschah, wird noch jetzt gezeigt.
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