805. Strafe für liederliche Weibspersonen. |
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(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.) Es war sonst in Crimmitschau die Gewohnheit, welche auch an andern Orten, z. B. in Schmölln, eingeführt war, dass liederliche Weibspersonen sich auf den niedern Stadtturm begeben mussten, allwo oben auswendig ein großer Korb befindlich war. In diesen mussten sie sich setzen, worauf sie dann jählings in den unten am Tore befindlichen Teich herabgelassen wurden.
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