807. Gebrauch bei einer zweiten Verheiratung. |
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(Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes, S. 180.) Eine Gewohnheit, welche in Crimmitschau ausgeübt wurde, war, dass die Witwen, welche sich zum zweiten Male verheirateten, der Gerichtsherrschaft ein Bett abgeben mussten.
Hidda, Friedrichs und Dedaus, Grafen zu Eilenburg Schwester, verordnete, dass jede Witwe, welche sich wieder verheiratete, dem Amtmann (praesecto aecis) zwei Schreckenberger in einem Beutel ohne Naht geben sollte. |